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Informationen zur Bachelor-Arbeit (Erzwiss.)

Allgemeine Informationen:

 

A. Studierende der Lehrämter "Primar- und Sekundarstufe I" und "Sonderschulen" schreiben ihre Bachelorarbeiten in der Regel im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft. Studierende des Lehramts an Gymnasien schreiben in der Regel im ersten Unterrichtsfach, Studierende des Lehramts an beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung. Abweichungen von dieser Regel sind möglich. Die Studierenden müssen sich dazu mit dem ZPLA in Verbindung setzen und sollen einen Prüfer/ eine Prüferin nennen, die bereit ist, die Arbeit zu betreuen.

B. Für die Bachelorarbeit in den Lehrämtern ist eine Bearbeitungszeit von vier Monaten vorgesehen. Dennoch müssen die Aufgabenstellungen so gestaltet werden, dass sie in ca. 240 Stunden zu bewältigen ist, denn die Anzahl der Leistungspunkte, die durch die Arbeit erworben werden, beträgt 8 LP.

C. Derzeit ist der Übergang in den Masterstudiengang in der Universität Hamburg wie folgt geregelt: Die Bewerbungsfrist endet, wie bei allen anderen Studiengängen, am 15. Juli. Da zu diesem Zeitpunkt die Bachelorzeugnisse noch nicht vorliegen, können sich die Studierenden mit ihren bisherigen Leistungen bewerben. Wenn sie eine Zulassung erhalten, müssen sie das Zeugnis bis Ende Dezember nachreichen. Erfolgt dies nicht, wird der Studienplatz wieder aberkannt. Damit das Zeugnis rechtzeitig vorliegt, sollten alle Leistungen bis spätestens Anfang September erbracht und bis Mitte Oktober bewertet werden. Dies gilt sowohl für die Bachelorarbeit wie auch für die Modulprüfungen des sechsten Semesters.

Weitere Informationen
 

1. Vereinbarungen zur Gestaltung des Abschlussmoduls im Studiengang "Bachelor of Arts - Erziehungs- und Bildungswissenschaft" (erstellt durch Prüfungsausschuss)

2. Informationen des ZPLA zum Abschlussmodul im Bachelor-Teilstudiengang "Erziehungswissenschaft" in den Lehramtsstudiengängen (erstellt durch ZPLA)

3. Lehrendeninformation über den zeitlichen Ablauf zum Erstellen
der Bachelorarbeit und zur Gestaltung des Kolloquien-Angebots,
um den Abschluss des Studiums mit dem sechsten Semester sicher zu stellen
(erstellt druch den Prüfungsausschuss)


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