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MSc Psychologie FAQ

Häufig gestellte Fragen zum MSc Psychologie

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Frage: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Master zugelassen zu werden?

Voraussetzung bei inländischen wie ausländischen Bewerbungen ist ein Abschluss Bachelor of Science in Psychologie oder ein Abschluss in einem vergleichbaren Bachelor of Science Studiengang einer anderen Hochschule. Ausländische Abschlüsse werden im Einzelfall auf Äquivalenz geprüft.

 


Abweichende Zulassungsvoraussetzungen

Frage: Ich habe Psychologie im Nebenfach oder Wirtschaftspsychologie oder Sozialpädagogik oder ... studiert. Hat meine Masterbewerbung Aussicht auf Erfolg?

Die größten Chancen für eine erfolgreiche Bewerbung haben Sie mit einem Bachelor of Science-Abschluss in Psychologie. In Zweifelsfällen entscheidet die Auswahlkommission.

 


Ausländischer Bachelorabschluss

Frage: Ich habe meinen Bachelorabschluss im Ausland erworben. Worauf ist bei der Bewerbung zu achten?

Die Universität Hamburg unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen inländischen und ausländischen Bewerbungen. Voraussetzung ist ein Abschluss Bachelor of Science in Psychologie. Das Referat für Internationales prüft ausländische Abschlüsse im Einzelfall auf Äquivalenz.

 


Bewerbungsunterlagen

Frage: Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

Abschlusszeugnis Bsc Psychologie (bzw. Bestätigung Prüfungsamt über Abschluss) und Transcript of Records, endgültige Abschlussnote (bzw. vorläufige Durchschnittsnote), Modulhandbücher (bei ausländischen Bewerbungen um Äquivalenz festzustellen), ggf. Englischnachweis, ggf. Deutschnachweis.

 


Bachelorabschlusszeugnis

Frage: Was kann ich tun, wenn mir zum Zeitpunkt der Bewerbung mein Bachelorabschlusszeugnis noch nicht vorliegt?

Sie bewerben sich mit Ihrem Transcript of records. Es wird Ihr Notendurchschnitt auf Grundlage Ihrer bisher erbrachten Leistungen berechnet und Sie erhalten bei erfolgreicher Bewerbung eine vorläufige Zulassung. Sie haben bis zum Ende des Wintersemesters (31.03.) Zeit, Ihr Zeugnis nachzureichen; anderweitig erlischt Ihr Anspruch auf einen Studienplatz.

 


Sprachnachweis Deutsch

Frage: Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Welchen Nachweis muss ich über meine deutschen Sprachkenntnisse erbringen?

Wenn Sie nicht deutscher Staatsbürger sind, benötigen wir einen Sprachnachweis. Hier finden Sie entsprechende Informationen.

 


Sprachnachweis Englisch

Frage: Wie muss ich meine Englisch-Sprachkenntnisse nachweisen?

Sie benötigen keinen gesonderten Nachweis, wenn Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Ebenso hinfällig wird ein Nachweis, wenn Englisch Ihre Muttersprachle ist oder Sie über einen englischsprachigen Hochschulabschluss verfügen.
Anderweitig müssen Sie Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können, bspw. über den Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFEL: paper-based mind. 550 Punkte, interet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II.

 


Anzahl Studienplätze

Frage: Wie viele Studienplätze stehen zur Verfügung?

Eine Statistik über bisherige Bewerber- und Studienplatzzahlen hält das Campus Center in seinem Downloadbereich (Merkblättter) vor.

 


Numerus Clausus

Frage: Wie hoch ist der Numerus Clausus?

Es gibt keine vorher festgelegte Zulassungsgrenze. Eine Statistik über bisherige NC-Werte findet sich im Downloadbereich der Zulassungsstelle (Campus Center).

 


Spezialisierter Masterabschluss

Frage: Kann ich einen spezialisierten Masterabschluss erwerben?

Nein. Sie erwerben einen allgemeinen Master in Psychologie.

 

 Studienkosten 

Frage: Wie viel kostet mich das Studium?

Es ist ein Semesterbeitrag zu zahlen. Zusätzlich fallen je nach Bedarf Kosten für Lehrmittel wie Bücher an. Ab dem WS 12/13 sind keine Studiengebühren mehr zu zahlen.

 

Modul H. Reflexion und Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse 

 

Frage: Entspricht das Kolloquium des H-Moduls "Reflexion und Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse" meinem Abschlussmodul?

Nein. Das Forschungskolloquium, das im Rahmen des H-Moduls zu besuchen ist, entspricht nicht jenem des Abschlussmoduls und ist damit extra zu belegen. Siehe hierzu auch die Fachspezifischen Bestimmungen.

 

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