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Allgemeine Informationen zum Anerkennungsverfahren

Allgemeine Informationen zum Anerkennungsverfahren (Erzwiss.)

BA-Abschlüsse in Erziehungswissenschaft werden nach Sichtung der Studienordnung der von den Studierenden verlassenen Hochschule pauschal anerkannt bzw. pauschal mit Auflagen zur Anerkennung versehen.

Bei der individuellen Anerkennung von Studienleistungen verfolgen wir ein mehrstufiges Verfahren, wobei eine klare Orientierung am ECPS vorgenommen wird. Dabei legen wir folgende Zuschreibung von prüfungsrelevanten Leistungen zu Leistungspunkten zu Grunde:


 Leistung / Lehrveranstaltung von 2 SWS

  LP
Summe LP
 1. Regelmäßige Teilnahme
    + Vor- und Nachbereitung
1
1
 
 
2
 2. Regelmäßige Teilnahme
    + Vor- und Nachbereitung
    + Input (z.B. Präsentation) oder Moderation oder Essays oder
       Protokolle
1
1
1
 

 

 3
 3. Regelmäßige Teilnahme
   + Vor- und Nachbereitung
   + ggf. Input (z.B. Präsentation) oder Moderation oder Essays  
      oder Protokolle
   + Hausarbeit von 7 – 10 S. oder
      mündliche Prüfung von 15 – 30 Minuten oder
      Klausur von 45 – 90 Minuten 
1
1
(1)

2

 

4 (5)
4 (5)
4 (5)
 
 4. Regelmäßige Teilnahme
  + Vor- und Nachbereitung
  + ggf. Input (z.B. Präsentation) + Moderation oder Essays oder  
     Protokolle
  + Hausarbeit von 15 – 20 S. oder
     mündliche Prüfung von 30 – 45 Minuten oder
     Klausur von 120 – 180 Minuten
1
1
(1)

3

 

5 (6)
5 (6)
5 (6)
 

 
 

Anmerkungen:

  • Für jeden LP wird eine äquivalente Studienleistung von 30 Stunden gerechnet.
  • Die Lehrveranstaltungen müssen mit einer benoteten Abschlussprüfung abgeschlossen worden sein. Es besteht die Möglichkeit, nachträglich den Dozenten um eine Benotung zu bitten.
  •  

Bewertung von einzelnen Leistungsnachweisen

Neben der Prüfung inhaltlicher Übereinstimmung orientiert sich die Bewertung von Einzelnachweisen an den oben aufgeführten LP-Äquivalenten. Daraus kann sich die Freistellung von einzelnen Lehrveranstaltungen in Rahmen eines Moduls ergeben.

 

Zulassung zur Modulabschlussprüfung

Eine Zulassung zur Modulabschlussprüfung erhält, wer nach der Hamburger Studienordnung eine entsprechende Anzahl von Leistungsnachweisen vorlegen kann, die bezüglich des Inhaltsbereichs und der Studienleistung (LP) den Hamburger Anforderungen entsprechen. Die Zulassung zur Modulabschlussprüfung kann vorbehaltlich der Auflage, weitere Leistungsnachweise zu erbringen, erfolgen. Wer alle Leistungen ohne Auflagen zu mehr als einer Modulabschlussprüfung zugelassen wird, kann die Modulabschlussprüfung auch im Rahmen einer Kollegialprüfung an einem Termin ablegen.

 

Anerkennung einer Modulabschlussprüfung bzw. eines kompletten Moduls

Neben der Prüfung inhaltlicher Übereinstimmung orientiert sich die Bewertung von ganzen Modulen an den oben aufgeführten LP-Äquivalenten. Die Anerkennung der Modulabschlussprüfung bzw. des Moduls kann vorbehaltlich der Auflage, weitere Leistungsnachweise zu erbringen, erfolgen.

 

Anerkennung im Studienbereich ABK

Die Anerkennung von Leistungen im Studienbereich ABK wird in Abstimmung mit dem Zentrum für Schlüsselkompetenzen / ABK der Fakultät vorgenommen.

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