Zum InhaltsbeginnZur Startseite

Eignungsprüfung 2012: Termin 13.07.2012. Die neuen Bewerbungsfristen werden Anfang 2012 veröffentlicht!

1. Teilnahme an der Eignungsprüfung:

Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die am Fachbereich Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg studieren möchten, müssen ihre Eignung nachweisen.
Dazu gehören seit dem Wintersemester 2009 auch Studierende mit dem Nebenfach Sport im Rahmen der BA Studiengänge aller Fakultäten (siehe Änderung der Satzung vom 19.08.2009, im  Anhang).

2. Inhalte der Prüfung:

Die Eignungsfeststellung für Studiengänge des Fachbereichs Bewegungswissenschaft überprüft die besondere Bewegungsfähigkeit der Studienbewerber mit einem sportmotorischen Test. Es werden die Bereiche Tanz, Turnen, Zielschussspiele, Rückschlagspiele, Jonglieren und Inlineskating überprüft. (siehe "Satzung Eignungsprüfung.pdf")

Wichtig: Alle Sportgeräte & Materialien werden am Prüfungstag gestellt!

3. Prüfungsaufgaben:

Die Prüfungsaufgaben und Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Satzung und dem Anhang zur Satzung (siehe "Satzung Eignungsprüfung.pdf").

4. Teilnahmebedingungen:

Ausschließlich die Satzung zur Eignungsprüfung (siehe "Satzung Eignungsprüfung.pdf") ist die rechtliche Grundlage zu den Inhalten und Teilnahmebedingungen zur Eignungsprüfung.

Kontaktieren Sie uns bitte nur dann, wenn Sie über diese hier veröffentlichten Informationen hinaus Fragen haben!
Sprechzeiten: Mo und Mi 10:00-12:00 Uhr.

4.1 Bewerbungszeitraum zur Eignungsprüfung:

Der Bewerbungszeitraum für die Eignungsprüfung 2011 ist vom 01.03.- 06.07.2011.

Alle die Eignungsprüfung betreffenden Anträge sind an folgende Adresse zu senden. Bitte senden Sie  Ihre Nachweise in Form beglaubigter Kopien an:

Universität Hamburg
Betreff: "Eignungsprüfung"
z. H. Ines Vester/Geschäftszimmer
Fachbereich Bewegungswissenschaft
Mollerstraße 10
20148 Hamburg.

4.2 Befreiungsanträge & Anträge auf Fristverlängerung:

4.2.1 Befreiungsanträge
Anträge auf Befreiung von der Eignungsprüfung (siehe Satzung Punkt 1.5. bis 1.5.2. ) können vom 01.03.2011 bis spätestens einschließlich 15.06.2011 im Studien- und Prüfungsbüro eingereicht werden.

4.2.2 Anträge auf Fristverlängerung
Anträge auf Fristverlängerung (formlos mit schriftlicher Begründung) zur Nachreichung von Nachweisen nach Satzung 1.1.1. können vom 01.03.2011 bis spätestens einschließlich 06.07.2011 im Studien- und Prüfungsbüro eingereicht werden.

Nach Antragsstellung auf Fristverlängerung müssen sämtliche erforderliche Nachweise bis spätestens einschließlich dem 15.07.2011 eingereicht werden (zur Anmeldung: siehe Ablaufplan Eignungsprüfung).

Wichtig: Bei Antragsstellung zur Befreiung von der Eignungsprüfung müssen gleichwohl alle nach Punkt 1.1.1. der Satzung geforderten Nachweise fristgerecht eingereicht werden.

Hinweis: Es können zur Zeit bestandene Sporteignungsprüfungen (die nach dem 14.07.2009 absolviert wurden, siehe Satzung Punkt 1.4.4.) aller deutscher Universitäten anerkannt werden, sofern die hierzu in der Satzung und der Ergänzung der Satzung geforderten Fristen und zusätzlichen Leistungen eingehalten und vollständig im Geschäftszimmer der Bewegungswissenschaft eingereicht werden. Bitte beachten Sie das die Anerkennung nur innerhalb der oben beschriebenen Fristen durchgeführt werden kann.

Wichtig: Vor- oder nach den oben genannten Fristen eingereichte Anträge werden vom Feststellungsausschuss nicht bearbeitet.

StudienbewerberInnen, die nicht erfolgreich ihre Eignung im Rahmen unserer Eignungsprüfung nachgewiesen haben, bzw. nicht vom Feststellungsausschuss von der Eignungsprüfung befreit wurden, können im folgenden Wintersemester nicht am Zulassungsverfahren der Universität Hamburg teilnehmen!

5. Bescheid:

Sie erhalten nach Prüfung ihres Bewerbungs- oder Befreiungsantrages innerhalb von 4 Wochen bei Vollständigkeit ihres Antrages eine Einladung mit allen wichtigen Informationen zum Tag der Eignungsprüfung bzw. den Bescheid über ihren Antrag auf Befreiung von der Eignungsprüfung.

Wichtig: Bitte versichern Sie sich, dass Sie alle in der Satzung zur Eignungsprüfung angegebenen Nachweise zur Bewerbung (siehe Satzung Punkt 1.1.1.), Fristverlängerung (formloser Antrag, siehe Satzung Punkt 1.1.1.), oder Befreiung von der Eignungsprüfung (siehe Satzung Punkt 1.1.1.) ihrem Schreiben beigefügt haben.
Unvollständige Anträge werden vom Feststellungsausschuss nicht bearbeitet!

6. Allgemeines zur Eignungsprüfung:

Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen zur Eignungsprüfung ausschließlich im genannten Bewerbungszeitraum an das Geschäftszimmer des Fachbereichs Bewegungswissenschaft.

Wichtig: Es werden nur Anträge zur Bewerbung für die diesjährige Eignungsprüfung (15.07.2011) angenommen, das heißt, eine Bewerbung für darauf folgende Eignungsprüfungen ist nicht möglich.

Angehängte Dateien

Sitemap | Entwicklerblog | Fehlermeldung | Barrierefreiheit | Impressum |Anmeldung | nach oben