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SIE MÜSSEN DIE VERARBEITUNG VON JAVASCRIPT ZULASSEN!
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Bereits vorhandene Informationen:
Bitte lesen Sie hierzu aufmerksam (!) das Vorgehen bei der Anmeldung zum Abschlussmodul durch und nutzen Sie die hierzu gehörigen Formulare!
Ferner gilt: Das Abschlussmodul besteht aus zwei Teilleistungen: der Besuch eines Forschungskolloquiums (am Fachbereich Psychologie!) und die Abschlussarbeit. Das Forschungskolloquium ist in dem Semester anzutreten, in dem das Abschlussmodul angemeldet wird (Beispiel: Anmeldung im SoSe 2012 = FoKo im SoSe 2012). Die Arbeit selbst muss spätestens am letzten Tag der Abschlussmodul-Laufzeit angemeldet werden - Beispiel: im SoSe 2012 ist es 30.09.2012. Das Datum der Anmeldung zur Abschlussarbeit ist grundsätzlich das Antrittsdatum - ab diesem Moment läuft die Bearbeitungsdauer (BSc: 3 Monate, MSc: 5 Monate).
Die Anmeldung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit setzt die erfolgreiche Anmeldung zum Bachelor- bzw. Masterabschlussmodul und Forschungskolloquium voraus. Deadline für die Anmeldung ist der 15.04. - siehe Termine und Fristen des StuP Psychologie. Die im MSc empfohlene Frist 15.02. ist ein RICHTWERT für diejenigen Studierenden, die rechtzeitig zum Ende des Sommersemesters ihren Abschluss erhalten wollen.
Bitte beachten Sie: Sie können die Forschungskolloquien nicht selbst über Stine auswählen - sondern diese hier lediglich sehen, damit Sie eine Wahl treffen können! Den Besuch des Forschungskolloquiums stimmen Sie mit Ihrem Betreuer ab. Sie melden sich demnach am Arbeitsbereich und besprechen, dass Sie hier eine Abschlussarbeit schreiben wollen und welches Forschungskolloquium Sie sinnvollerweise besuchen sollen. Zumeist haben hierdurch Studierende, die eine Zusage zur Abschlussarbeit (auch ohne Themenzuweisung) haben, auch automatisch einen Platz in einem Forschungskolloquium dieses Arbeitsbereichs! Hiernach übermitteln die Arbeitsbereiche an das StuP Psychologie Listen mit "aufgenommenen" Studierenden. Sobald dem StuP ein Antrag auf Zulassung vorliegt, können diese eingebucht werden und die Forschungskolloquien sind in Stine als eingebucht sichtbar.
Es sind die entsprechenden Anträge, mindestens der Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul zu stellen (bis 15.04.!). Das kann über das StiB (Raum 4050) oder den Briefkasten vor dem Raum 4050 geschehen (einfach abgeben oder einwerfen). Die erfolgreiche Anmeldung ist in Stine ersichtlich und wird nicht explizit per Mail bestätigt.
Bitte beachten Sie: Externe Gutachter sollen grundsätzlich die Ausnahme darstellen! Das Angebot an Abschlussarbeiten am Fachbereich ist ausreichend, um allen Studierenden eine Abschlussarbeit anzubieten. Für MSc-Studierende gilt: Sollten Sie dennoch einen externen Gutachter benötigen, muss sich diese/r an die entsprechende Arbeitsbereichsleitung wenden, um von ihr zugelassen zu werden. Nur durch diese Absprache mit der Arbeitsbereichsleitung kann eine Zulassung des externen Gutachters und ihrer Abschlussarbeit erfolgen. Die Arbeitsbereiche übermitteln dem Studien- und Prüfungsbüro die Ergebnisse der Absprachen, sodass hier nachvollzogen werden kann, ob der von Ihnen beantragte externe Gutachter zugelassen ist.
Für eine Bewerbung zum MSc Psychologie an der UHH gilt: Haben Sie zum Zeitpunkt Ihrer Masterbewerbung die Bachelorarbeit noch nicht vorliegen, wird über Ihre Zulassung aufgrund der bisher erbrachten Leistungspunkte sowie der vorliegenden Noten entschieden ("Bewerbung zum Stichtag"). Leistungen können nicht nachgereicht werden. Sollten Sie eine Zulassung zum MSc Psychologie an der UHH erhalten, ist diese ohne ein BSc-Zeugnis vorläufig. Das Abschlusszeugnis muss dann spätestens bis zum Ende des Wintersemesters (31.03.) im Campus Center nachgereicht werden, sonst verlieren Sie den MSc-Studienplatz.
Alle Anmeldeformulare und weiterführende Informationen finden Sie unter:
www.epb.uni-hamburg.de/stuppsychologie/pruefungen
§ 14 der Fachspezifischen Bestimmungen (FSB).
BSc-Frage: Was bedeutet und wie funktioniert das Studium im (freien) "Wahlbereich"?
Antwort:
Im Wahlbereich müssen Sie (als Bachelorstudierende mit Hauptfach Psychologie) insgesamt 18 Leistungspunkte erbringen in Veranstaltungen der Universität Hamburg, die nicht zu Ihrem Psychologie- oder ABK-Curriculum gehören. Welche Veranstaltungen das sind und wann Sie diese besuchen, ist Ihnen überlassen.
Die Universität wollte Ihnen so ermöglichen, universitäre Bildungsangebote nach "gusto" und Neigung wahrnehmen zu können; dazu gehören ggfs. auch für den Wahlbereich gemachte explizite Angebote des Fachbereichs Psychologie selbst (wie z.B. die Veranstaltung "Menschenbilder" oder die Empfehlung, statt der 9 Pflichtpraktikumswochen die empfohlenen 12 Wochen zu absolvieren, wodurch eine Anrechnung von 3 LP im Wahlbereich erfolgt).
Für den freien Wahlbereich freigegebene Veranstaltungen aller Fakultäten können Sie via STiNE einsehen und sich zu diesen anmelden. Darüber hinaus bieten evtl. auch Zentrale Universitätseinrichtungen wie das Fachsprachenzentrum, das Regionale Rechenzentrum, die Studierendenberatung, der Career Center, PIASTA oder ggfs. auch das UKE Veranstaltungen an und kündigen diese Angebote meist außerhalb von STiNE an, z.B. durch das gedruckte Personal- und Vorlesungsverzeichnis der Universität, durch Aushänge oder Internet.
Da wir in diesen Fällen aber nicht die Veranstaltenden sind, können wir Ihnen hierzu leider keine Angaben über Inhalte und Anmeldeprocederes machen; Sie müssen selbst nach den entsprechenden Informationen und Bedingungen suchen.
Gemäß FSB sind für Studien- und Prüfungsleistungen im Wahlbereich keine Noten erforderlich. Für die Gutschreibung der Leistungspunkte reicht es aus, wenn die Leistungen als "erfolgreich erbracht" oder "bestanden" bewertet wurden.
Wenn Sie die Veranstaltungen besuchen und Leistungspunkte erwerben, diese aber nicht automatisch via STiNE vergeben werden, müssen Sie sich vom Veranstaltenden alle Leistungen (Präsenzteilnahme, Studien- und Prüfungsleistungen, Bewertung, erworbene LP) schriftlich bescheinigen und abstempeln lassen; dann nimmt das STuP Psychologie einen entsprechenden STiNE-Eintrag nachträglich vor (höchstens aber, bis die für das Studium erforderlichen Anzahl an LP erreicht ist). Einen entsprechenden Bescheinigungsvordruck finden Sie hier.
Das Abschlusszeugnis kann erst ausgestellt werden, wenn Sie den Wahlbereich vollständig abgeschlossen haben.
Seminarwechsel
Fragen: Wie kann ich einen Kurs tauschen? Was mache ich im Falle einer Kursüberschneidung?
Für Seminarwechsel und Fehlanmeldungen gibt es eine STiNE-Ummeldephase (ehemals: Seminarwechselphase) innerhalb der ersten beiden Vorlesungswochen. Bitte beachten Sie hierzu die Termine und Fristen des StuP.
Seminarwechsel sind nur bei freien Restplätzen möglich. Schauen Sie dazu selbstständig in StiNE nach, melden sich von Ihrem Altwunsch ab und stattdessen bei dem Seminar an, das Sie besuchen können und möchten UND in welchem noch Plätze frei sind.
(Windhundverfahren: An- und Abmeldungen sind sofort wirksam.)
Bitte beachten Sie: Fehltermine zählen ab Beginn der Vorlesungszeit, ebenso werden die Referate bereits in der ersten Woche verteilt. (Bsp. Wenn Sie in der 2. VL-Woche wechseln, dann ist die 1. VL-Woche ein Fehltermin. Bei einem Wechsel in ein anderes inhaltsgleiches Begleitseminar entscheidet der Seminarleiter über Fehlanrechnungen.)
Siehe hierzu Informationen zur Stine-Ummeldephase.
Bitte nutzen Sie ferner für alle Anfragen das Kontaktformular. Sollten Sie uns bereits geschrieben haben, schauen Sie in STiNE nach, ob Ihr Anliegen u.U. bereits bearbeitet worden ist (ca. 5 Werktage) oder nutzen Sie das Ticket gleich noch mal. Eröffnen Sie bitte kein neues Ticket!
Seminarwechsel (nach Ablauf der Ummeldephase)
Fragen: Was mache ich bei fortbestehenden Überschneidungen nach dem Ende Ummeldephase?
Bitte teilen Sie dem StuP per Ummeldeformular mit, in welchem Seminar Sie noch einen Platz benötigen. Bitte geben Sie möglichst viele alternative Seminare an, damit wir eine möglichst große Chance haben, einen Platz für Sie zu finden.
Werfen Sie das ausgefüllte Formular bitte in einen der Briefkästen im 4. Stock VMP 5, Aufgang B. Wir werden Sie so schnell wie möglich in die Seminare einbuchen.
Die Abgabe des Formulars ist unbedingt nötig, damit wir uns für zukünftige Planungen einen Überblick verschaffen können, wie viele und welche Seminare von der Problematik betroffen sind. Deshalb sehen Sie bitte von Anfragen per Email ab.
Härtefälle
Frage: Ich habe ein Kind/ bin chronisch krank/ studiere in Teilzeit, wie kann ich mein Studium organisieren?
Härtefälle & Frau Gattermann-Kasper – Antrag im Downloadbereich oder am StiB: Studierende
mit Härtefällen wie chronischen Erkrankungen und körperlichen Beeinträchtigungen melden sich bitte
bei Frau Gattermann-Kasper. Diese stellt ein Gutachten für das Studien- und Prüfungsbüro aus,
mit dem wir Ihnen bevorzugte Behandlung in bestimmten Fällen ermöglichen können.
Als Härtefall am FB Psychologie gelten auch Studierende mit Kind und Teilzeitstudierende, diese können ebenso wie Studierende mit chronischer Erkrankung sowie körperlicher Beeinträchtigung einen Härtefallantrag in den ersten zwei Wochen der Stine-Anmeldephase im StuP stellen, um bevorzugt in Veranstaltungen eingebucht zu werden. Bitte beachten Sie hierzu immer die Termine und Fristen des StuP!
Stine-Anmeldung / Ummeldephase
Fragen: Wie melde ich mich am sinnvollsten in Stine an? Was sollte ich beachten? Wann sind die Anmeldefristen? Was soll ich tun, wenn ich die Anmeldefrist verpasst habe? Was bedeutet es, wenn ich auf der Warteliste stehe? Wie funktioniert die Ummeldephase?
Am Fachbereich Psychologie gibt es eine STiNE-Anmeldephase vor Beginn der Vorlesungszeit. Bitte beachten Sie hierzu die Termine und Fristen des StuP.
Bitte beachten Sie das Handout zur Anmeldung in STiNE im Downloadbereich.
Sie haben die STiNE-Anmeldephase verpasst oder Ihre Wahl in der Stine-Anmeldephase nachteilig getroffen, sodass Sie nun Überschneidungen zu korrigieren haben oder auf einer Warteliste stehen. Daher stehen Ihnen nur noch die Restplätze zu Verfügung.
Innerhalb der ersten beiden Vorlesungswochen gibt es eine STiNE-Ummeldephase (ehemals: Seminarwechselphase).
Sie können sich während dieser Zeit um einen Restplatz zu bemühen. Schauen Sie bitte eigenständig in STiNE nach, welche Seminare noch über Restplätze verfügen (vermutlich die Veranstaltungen mit den wenigsten Anmeldungen oder den "unattraktivsten" Vorlesungszeiten) und melden Sie sich hierzu an.
Es empfiehlt sich ferner die Suche nach einem Tauschpartner - mit diesem können Sie sich gemeinsam via Stine ummelden.
Sollten Sie kein Seminarplatz haben, aber unebdingt in ein Seminar wollen, welches voll ist, empfiehlt es sich nach einem "einseitigen Tauschpartner" zu suchen: Ihr Tauschpartner wechselt in ein Seminar mit Restplätzen, sodass für Sie im entsprechenden Seminar ein Platz verfügbar wird. Auch das sollten Sie gemeinsam via Stine vornehmen (Ummeldephase).
Informationen zur Stine-Ummeldephase am Fachbereich Psychologie.
Bitte beachten Sie auch dazu auch den Punkt zum Thema Seminarwechsel.
Wartelisten
Fragen: Ich stehe in einem Seminar auf der Warteliste, was mache ich nun? Ich habe keinen Seminarplatz, weil meine Anmeldung abgelehnt wurde, was mache ich nun?
ACHTUNG: Bitte prüfen Sie noch in der Anmeldephase stets in Ihrem Stine-Account, ob Ihre Anmeldungen für das Semester vollständig sind. Gleiches gilt für den Listenschluss (Zeitraum zwischen 1. STiNE-Anmeldephase und VL-Beginn). Falls nicht, suchen Sie sich bitte einen Restplatz und schreiben uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Wir mussten leider feststellen, dass es immer wieder Studierende gibt, die nur eine Priorität angegeben haben. Das führt zu diversen Schwierigkeiten für Stine bei der Zuteilung - sobald das Seminar stark angewählt und somit überbucht ist, landen solche Studierende mit größter Wahrscheinlichkeit auf Wartelisten (diese werden nach Listenschluss abgelehnt, d.h. diese Studierenden haben KEINEN Seminarplatz erhalten und müssen sich um Restplätze bemühen - wo es welche gibt, können Sie Stine entnehmen). Da sie nur eine Priorität angegeben haben, ist es auch nicht möglich diese Studierenden anderen Seminaren zuzuordnen. Leider kann das sogar bei drei Prioritäten passieren, falls die Kapazitäten der betroffenen Kurse nicht ausreichen. Daher priorisieren Sie bitte immer voll durch!
Im Downloadbereich finden Sie eine Anleitung zur richtigen Anmeldung in STiNE.
Studierende, die keinen Seminarplatz haben, nutzen bitte die STiNE-Ummeldephase innerhalb der ersten beiden Vorlesungswochen (Bitte beachten Sie hierzu die Termine und Fristen des StuP). Bitte achten Sie künftig darauf immer möglichst viele Prioritäten anzugeben! Und beachten Sie ferner, dass "keine Priorität" von Stine als "jederzeit belegbar" verstanden und wie Priorität zugeteilt wird.
Bitte beachten Sie, solange eine Veranstaltung nicht als geschlossen angegeben ist, können weitere Änderungen in der Zuteilung auftreten. Sollten Sie sich in zwei Seminaren befinden oder sonstige Unstimmigkeiten (außer der unten aufgeführten) feststellen, melden Sie sich bitte beim Studienbüro über das Kontaktformular des StuP. Dies gilt für die Zeit zwischen 1. STiNE-Anmeldephase und VL-Beginn.
Prüfungen
Frage BSc/ MSc: Wann finden meine Klausuren statt?
Die Termine Ihrer Klausuren erfahren Sie von den jeweiligen Arbeitsbereichen und unter "Prüfungen" der StuP-Website.
Krankmeldung
Frage: Muss ich mich krankmelden? Wie mache ich das?
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie sich vor der Prüfung krankmelden, damit
die Prüfenden sich darauf einstellen können! Hierfür muss mindestens an das Prüfungsbüro eine
Nachricht gesendet werden. Eine Bescheinigung über die Krankheit ("gelber Schein") ist unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern - nach der Prüfung im Prüfungsbüro
(über das StiB oder im Briefkasten) einzureichen, und zwar mit Hinweis auf die betroffenen Prüfungen
und Ihrer Matrikelnummer. Wir gehen prima facie regelmäßig davon aus, dass schuldhaftes Zögern
Ihrerseits vorliegt bei Attesten, die uns später als 10 Werktage erreichen; in diesem Fall wird
die Leistung weiterhin mit "nicht bestanden" gewertet und Sie verlieren einen Prüfungsversuch.
Falls Sie während der Erstellungszeit Ihrer abzugebenden Abschlussarbeit erkranken, ist es erforderlich, dass Sie rechtzeitig (VOR dem vorgesehenen Abgabedatum) einen Antrag auf Verlängerung an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs richten.
Fehltermine/ Anwesenheitspflicht
Frage: Habe ich Anwesenheitspflicht? Wie oft darf in in einer Veranstaltung fehlen?
Sie haben in Seminaren und Übungen des FB Psychologie grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Sollten Sie bei Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht fehlen müssen, melden
Sie dies bitte auch unverzüglich dem jeweiligen Dozenten per STiNE-Nachricht! Bitte beachten
Sie dabei, dass Sie gemäß Prüfungsordnung ab einem Fehlzeitenumfang von 15% (das entspricht
bei Veranstaltungen mit wöchentlichem Turnus 2 Sitzungen) "inaktiv" gesetzt werden und dann nicht
mehr die (Teil-) Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, wodurch sich Ihr Studium verzögern kann. Die
Kompensation von Fehlzeiten durch Ersatzleistungen ist nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter
ausschließlich für nachweisbar nicht in Ihrer Person liegende Fälle (z.B. Krankheit, Tod eines
nahen Angehörigen usw.) denkbar und sofern die Ersatzleistung den versäumten Stoff zu kompensieren vermag. Es bestehen keine Kompensationsmöglichkeiten, wenn die Fehlzeiten in Ihrer Person begründet liegen (z.B. durch Tätigkeiten neben einem universitären Vollzeitstudium) oder die
versäumten Präsenzzeit der Natur oder dem Umfange nach nicht durch Selbststudium auf-/ nachholbar
sind.
Prüfungsversuche
Frage: Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?
Bitte beachten Sie, dass Sie nur drei Versuche pro Prüfung haben. Sie sind ferner verpflichtet, zum ersten Termin anzutreten. Gehen Sie nicht fahrlässig mit Ihren Versuchen um, melden Sie sich krank, falls Sie krank waren und bedenken Sie: nach drei erfolglosen Versuchen droht die Exmatrikulation!
Frage: Welche Hilfsmittel sind für die Prüfung zugelassen?
Alles Wichtige rund um die Statistik-Klausuren finden Sie hier.
Praktikum (Betreuung)
Frage: Mein/e BetreuerIn ist kein/e Psychologe/Psychologin, wird mein Praktikum dennoch annerkannt?
Es muss sichergestellt sein, dass die Hauptbetreuung im Praktikum durch eine Hochschulabsolventin bzw. einen Hochschulabsolventen erfolgt, der bzw. die bereits längere Zeit die für das Berufsfeld einschlägigen psychologischen Tätigkeiten erfolgreich ausübt und für diese Tätigkeiten zusätzlich ausgebildet wurde.
Trifft dies nicht eindeutig zu, ist die/der Modulverantwortliche für den ABK-Bereich um eine Entscheidung zu bitten. Hierfür ist es sinnvoll, die bereits zwischen Praktikant und Praktikumsstelle getroffene Praktikumsvereinbarung vorzulegen.
Gremien
Frage: Wie erfahre ich, wann welche Ausschüsse tagen?
Alle Gremientermine des FB und der Fakultät finden Sie hier.
Einführungswoche
Frage: Gibt es eine Einführungswoche für den BSc/ MSc?
Die ESIW und MESIW sind die Einführungswochen für die Erstsemester im Bachelor und Master. Mehr Informationen werden immer rechtzeitig hier veröffentlicht.
Frage: Ich bin im Zulassungsverfahren nachgerückt, wie bekomme ich nun meine Seminare?
1. Studierende, die nachgerückt sind und Seminare zu wählen haben nutzen das E-Formular im Downloadbereich für nachgerückte Studierende (1. Semester BSc Psychologie). Ausfüllen - ausdrucken - unterschrieben und uns in Briefkasten einwerfen. Bevorzugt mit Matrikelnummer! Ohne Matrikelnummer bitte einen handschriftlichen Hinweis geben, warum keine vorliegt. Diese Studierenden versuchen wir in unserer Planung zu berücksichtigen - BRAUCHEN ABER UMGEHEND EINE MATRIKELNUMMER, SOBALD EINE VORLIEGT, sonst können wir den Antrag nicht bearbeiten.
2. Matrikelnummer bitte per Kontaktformular des StuP nachmelden - MIT DEM HINWEIS AUF DEN BEREITS EINGEREICHTEN ANTRAG, damit wir wissen, wohin diese zuzuordnen ist.
3. Studierende, die sich im StuP per Härtefall o.ä. - ohne den oben erwähnten Antrag - bereits gemeldet haben, schauen bitte in Stine nach, ob Ihr Anliegen bereits bearbeitet wurde. Ferner prüfen Sie bitte, ob Mails oder Stinenachrichten vorliegen, die das Anliegen betreffen. Sollte das Anliegen innerhalb von 3-5 Werktagen nicht bearbeitet sein, gehen Sie vor, wie bei 1. beschrieben.
Bitte teilen Sie dem Studien- und Prüfungsbüro (StuP) entweder über das Kontaktformular mit, dass Sie Ihre Versuchspersonenstunden abgeleistet haben. Es erfolgt keine automatische Einbuchung!
Oder drucken Sie den Nachweis über die erbrachten Versuchspersonenstunden (Nachweis darüber finden Sie in SONA; ggf. Bestätigungsscheine für vor 2011 erbrachte VP-Stunden in Kopie) aus, und werfen Sie ihn in den StuP-Briefkasten.
Frage: Was benötige ich, wenn ich im Ausland studieren möchte?
Alles Wissenswertes zu Ihrem Gastaufenthalt finden Sie hier.
Frage: Ich studiere in Kiel/Hamburg und möchte Lehrveranstaltungen in Hamburg/Kiel besuchen. Was muss ich tun?
Sie müssen sich als Zweithörer bzw. Kooperationsstudierende registrieren lassen. Kieler Studierende reichen eine priorisierte Liste beim StuP Psychologie ein mit den Lehrveranstaltungen, die sie besuchen möchten. Eine Teilnahme kann nur gewährt werden, wenn nach Zuteilung der eigenen Hochschulangehörigen noch freie Seminarplätze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden hier.